Dauer und Frequenz
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Bitte kommen Sie pünktlich (nicht zu früh und nicht zu spät) zum vereinbarten Termin.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen wird individuell mit Ihnen vereinbart. Diese können zwischen wöchentlichen Terminen bis einmal monatlich variieren. Psychotherapie ist ein Prozess – Unterbrechungen sind möglichst zu vermeiden. Regelmäßigkeit fördert den Therapieerfolg.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin (in Ausbildung unter Supervision) unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 PthG.
Honorar
Das Honorar für eine Therapieeinheit (50 Minuten) beträgt 70€. Ich biete für besondere Lebenssituationen (z.B.: Studium, Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen) ein Kontingent an vergünstigten Therapieplätzen an. Bitte scheuen Sie sich nicht, mich darauf direkt anzusprechen. Eine Kostenrückerstattung durch den jeweiligen Krankenversicherungsträger ist, solange ich mich „in Ausbildung unter Supervision“ befinde, leider nicht möglich.
Absageregelung
Ich bitte Sie um eine rechtzeitige Terminabsage (mindestens 24 Stunden vorher). Bei Nichteinhaltung behalte ich mir das Recht vor, das volle Honorar in Rechnung zu stellen.
Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“?
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung und bin zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Die Therapieeinheiten werden zur Sicherstellung der Behandlungsqualität, von erfahrenen Psychotherapeut*innen, supervidiert. Selbstverständlich gilt auch, im Rahmen dieser Supervisionen, die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Gemeinsam finden wir heraus, ob und wie ich für ihr Anliegen hilfreich sein kann. Das zu bezahlende Erstgespräch dauert 50 Minuten.